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Allgemeines, Begriffsbestimmungen, Vertragspartner, Geltungsbereich:


Die schnickschnack GmbH stellt Privatpersonen und Gewerbetreibenden in Ladenlokalen gegen Mietentgelt individuelle Verkaufs- und Regalflächen zur Verfügung, um Gegenstände und Dienstleistungen des Auftraggebers zu veräußern. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit im Einzelhandel neuwertige Artikel über die angemietete Verkaufsflächen anzubieten.
schnickschnack GmbH ist Vermieter bzw. Auftragnehmer; Besucher der Ladenlokale werden - sobald sie ein Mietobjekt angemietet haben - nachfolgend Mieter bzw. Auftraggeber genannt.
Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen,
zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB, auch  Miet- oder Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten der Mieter aus den Nutzungsverträgen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

1. Vertragsgegenstand
1.1    Der Vermieter vermietet an den Mieter in den schnickschnack GmbH-Ladenlokalen zum Zwecke des Abverkaufs seiner Waren für einen bei Mietbeginn vereinbarten Zeitraum Verkaufsfläche in Form von Regalfläche, Vitrinenplätzen, Vitrinenregalen, Einzelstellplätzen, Kleiderbügel, Wandhaken, Präsentationsfläche, Schaufensterfläche, Deckenhaken.

1.2     Die für den vereinbarten Mietzeitraum insgesamt zu zahlende Miete ist im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt an die schnickschnack GmbH. Der Vermieter behält sich vor, rückständige Forderungen an ein Inkassounternehmen weiterzugeben. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändert sich der auf die Miete zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag und die Gesamtmiete entsprechend.

2. Dienstleistung des Vermieters und Umsatzbeteiligung
2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Vermieter, in seinem Namen und auf seine Rechnung Kaufverträge über die von ihm eingestellten Waren und Dienstleistungen mit den Käufern abzuschließen und erteilt der schnickschnack GmbH hierzu entsprechende Vollmacht, die auch zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt. Der zu vereinbarende Verkaufspreis richtet sich nach der Auszeichnung der Ware durch den Mieter. schnickschnack GmbH ist berechtigt, mit den Käufern Vereinbarungen zu treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen für Kaufverträge abweichen, wenn es sich um Abweichungen zugunsten des Auftraggebers handelt.

2.2     Der Vermieter übernimmt das Abkassieren der Ware und das Kontieren.

2.3     Als Umsatzbeteiligung für seine Leistungen erhält der Vermieter den mit dem Mieter vereinbarten Prozentsatz auf die Verkaufserlöse der Waren des Auftraggebers. Die Umsatzbeteiligung wird mit Auszahlung der Verkaufserlöse an den Mieter zur Zahlung fällig und vom Vermieter bei der Auszahlung einbehalten. Um die Umsätze zu fördern, gewährt der Auftraggeber dem Vermieter das Recht, in Einzelfällen oder Aktionsbezogen bis zur Höhe der Umsatzbeteiligung Rabatte auf die Waren des Auftraggebers einzuräumen. Sofern der Vermieter von diesem Recht Gebrauch macht, geht der erteilte Rabatt zu Lasten des Vermieters, außer der Auftraggeber hat einem zusätzlichen Rabatt schriftlich oder per E-Mail zugestimmt.

3. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
3.1     Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, dass seine Ware auf der von ihm angemieteten Fläche ausgestellt wird. Der Mieter hat das
Mietobjekt pfleglich zu behandeln sowie sauber und frei von Abfällen zu halten. Bei der Benutzung des Mietobjekts hat der Mieter dafür zu sorgen, dass keine Umweltverunreinigungen entstehen können und Beeinträchtigungen des Mietobjekts sowie des Gebäudes und/oder der Außenanlagen nicht auftreten.

3.2    Der Mieter ist verpflichtet, seine Ware unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auszuzeichnen, insbesondere mit Preisangaben zu versehen. Hierzu erhält er vom Vermieter mit seiner Auftraggeber-Nr. versehene Beschriftungsetiketten.

3.3     Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich Ware zum Verkauf anzubieten, die sich in seinem Eigentum befindet, die
frei von Rechten Dritter ist, deren Verkauf keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt und von der keine besonderen
Gefahren ausgehen. Ferner verpflichtet sich der Mieter, auf etwaige Beschädigungen oder Mängel der Ware hinzuweisen. schnickschnack GmbH ist berechtigt, das Ausstellen von Ware grundlos zu untersagen. Das laufende Vertragsverhältnis bleibt bei der Ablehnung von Waren unberührt.

3.4     Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, folgende Gegenstände oder Stoffe im Mietobjekt zu lagern bzw. anzubieten:- Giftige, brennbare oder gefährliche Stoffe,  Abfallstoffe, kurzfristig verderbliche Stoffe, Sprengstoffe, Gefäße für komprimierte, flüssige oder gelöste Gase, Lebende oder tote Tiere, Munition und Waffen, Organe von Menschen und Tieren, lebende oder wachstumsfähige Stoffe, Bargeld, Diebesgut und Wertpapiere, ferner ist dem Mieter untersagt elektrische Geräte in dem Mietobjekt anzuschließen und zu betreiben sowie Bohrungen oder sonstige Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Der Mieter hat allgemein dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angebotenen Waren nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

3.5 Für die ordnungsgemäße steuerliche Abwicklung der Verkäufe ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Ob und gegebenenfalls wie die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zu versteuern sind, muss der Auftraggeber selbst klären.

3.6 Sofern der Auftraggeber für den Abverkauf seiner Waren und Dienstleistungen mit seinen Kunden gesonderte Vereinbarungen trifft, so sind diese für den Vermieter nicht bindend und diesen Vereinbarungen wird somit ausdrücklich widersprochen. Diese gesonderten Vereinbarungen wirken ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Käufer, sofern der Käufer seine Zustimmung erteilt hat. Sollten Käufer aus Produktmängelgründen oder zusätzlichen Vereinbarungen trotzdem Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, so hat der Auftraggeber den Vermieter von allen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

3.7     Die Einholung einer eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigung nebst den damit verbundenen Kosten übernimmt der Mieter. Fehlende behördliche Genehmigungen berühren die Zahlungsverpflichtung des Mieters nicht.

 

4. Überziehung der Mietzeit
4.1    Der Mieter ist verpflichtet, mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit das Regal am letzten Miettag zu räumen und nicht verkaufte Ware unverzüglich abzuholen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann die schnickschnack GmbH als Entschädigung die vereinbarte Miete auch für den Überziehungszeitraum verlangen. Sofern der Vermieter durch Überziehung der Mietzeit die Regalräumung beauftragen muss, so werden dem Mieter die dadurch entstehenden Kosten von mindestens 20,- € pro angemietetem Areal (Regalbrett/Vitrine/Bodenfläche) in Rechnung gestellt.  Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4.2     Einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über das vereinbarte Mietende hinaus wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.

4.3     schnickschnack GmbH ist berechtigt, nach Ablauf von vier Wochen nach Vertragsende nicht abgeholte Ware wahlweise auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen oder auf Rechnung der schnickschnack GmbH eigenständig zu verkaufen, zu versteigern oder an Hilfsorganisationen zu spenden. Im Falle eines Verkaufes erhält der Mieter den nach Abzug aller noch ausstehenden Forderungen verbleibenden Betrag ausgezahlt.

5. Offenlegung von Auftraggeberdaten
Das Angebot der Waren erfolgt grundsätzlich anonym. schnickschnack GmbH ist jedoch berechtigt, Käufern den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Mieters mitzuteilen, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an diesen Daten darlegt. Ein berechtigtes Interesse ist
u. a. gegeben, wenn der Käufer Ansprüche wegen Reklamationen aus dem Kaufvertrag gegen den Auftraggeber geltend machen will.

6. Kündigung und Verlängerung
6.1     Der Mietvertrag läuft zunächst für die zu Mietbeginn zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Zeit – einschließlich Sonn- und Feiertage. Beide Parteien haben jedoch das Recht den Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung besteht jederzeit.

6.2     Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit endet der Mietvertrag ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine automatische
Verlängerung ist nicht möglich. Eine Verlängerung ist nur durch Willenserklärung des Mieters möglich, wenn die Annahme vom Vermieter bestätigt ist. Sofern der Mieter die Mietfläche am Tage des Ablaufs nicht räumt, so trägt der Mieter den daraus entstehenden Schaden sowie die daraus resultierenden Kosten.

7. Keine Haftung für Entwendung oder Beschädigung
7.1     schnickschnack GmbH haftet nicht für die Entwendung oder Beschädigung der vom Auftraggeber angebotenen Ware, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der schnickschnack GmbH oder einem ihrer Mitarbeiter beruht. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters auf den Maximalbetrag von 200 € über das gesamte Vertragsverhältnis  begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Pflichtverletzung eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat.

7.2 Der Vermieter übernimmt keinerlei Garantien oder Gewährleistung für die Beschaffenheit der Waren. Hierfür ist allein der Mieter der Regalfläche verantwortlich. Etwaige Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Mieter geltend zu machen, der den Vermieter ausdrücklich von solchen geltend gemachten Ansprüchen seitens der Käufer freistellt.

8. Datenspeicherung/Datenschutz
8.1     Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Mieter erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten werden nur Rahmen der Vertragsbeziehung - und nur sofern zwingend notwendig - an Dritte weitergegeben (z. B. die Adresse des Mieters bei berechtigten Reklamationen oder Nachfragen zu der ausgestellten bzw. gekauften Ware durch einen Käufer).

8.2     Jederzeit können Mieter unentgeltlich Auskunft über ihre gespeicherten Daten erhalten. Senden Sie dazu eine E-Mail an
info@dein-schnickschnack.de. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der Mail nur an die bei schnickschnack GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen.

8.3     Der Mieter kann jederzeit verlangen, dass
- seine Daten gelöscht werden, sofern sämtliche Verträge mit dem Mieter erfüllt sind,
- ihm mitgeteilt wird, an wen in zulässiger Weise die Daten weitergegeben werden.

9. Schlussbestimmungen
9.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods = Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf = UN-Kaufrecht).

9.2     Sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches sind, ist Saarbrücken der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend die unter Verwendung dieser AGB geschlossenen Verträge.

9.3     Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

9.4     Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

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Wertvolle Tipps für Käufer:

Es gilt das Prinzip „Gekauft wie gesehen - unter Ausschluss jeder Gewährleistung“. Wir prüfen die angebotenen Artikel der Verkäufer
nicht auf versteckte Mängel und einwandfreie Funktionalität. Bitte beachten Sie, dass eine Reklamation nur innerhalb von zwei Werktagen möglich ist und auch nur, wenn sich das Etikett noch an der Ware befindet. Ohne Etikett kann der Artikel nicht
zugeordnet werden.


Elektrogeräte/technische Artikel können Sie direkt im Laden bzw. vor Ort testen. Textilien sind grundsätzlich vom Umtausch
ausgeschlossen.

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